Hausdurchsuchungen
Im Zuge seiner Erhebungen hat die Finanzstrafbehörde die Möglichkeit, eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Diese findet natürlich immer überraschend statt und sofern notwendig auch an mehreren Orten gleichzeitig.
Sollten Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sein, so beachten Sie Folgendes:
Sie haben die Möglichkeit, bis zu zwei von Ihnen namhaft gemachte Personen ihres Vertrauens beizuziehen. Nützen Sie diese Möglichkeit, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Sofern dies möglich ist, wird mit dem Beginn der Hausdursuchung gewartet, bis diese Personen eingetroffen sind.
Beantworten Sie im Zuge der Hausdurchsuchung keine Fragen sondern nehmen erst später Stellung. Beantworten Sie auch keine informellen Fragen. Durch den Überraschungseffekt befinden Sie sich in einer emotionellen Sondersituation und sollten sich daher erst ausführlich auf die Einvernahme vorbereiten.
Wenn im Zuge der Hausdurchsuchung bestimmte Gegenstände gesucht werden, so haben Sie die Möglichkeit, diese freiwillig herauszugeben. So vermeiden Sie Zufallsfunde anderer Unterlagen im Zuge einer längeren Durchsuchung.





