Ein Strafverfahren kann vermieden werden, wenn Sie rechtzeitig eine Selbstanzeige erstatten.
Jedoch Achtung: eine Selbstanzeige ist nur gültig, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Nehmen Sie sich daher bei der Erstellung einer Selbstanzeige unbedingt Hilfe Ihres Steuerberaters in Anspruch.
Die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige sind:
• Präzise Darlegung der Verfehlung
• Offenlegung alle für die Verkürzung bedeutsamen Umstände
• Rechtzeitigkeit
• Einbringung der Selbstanzeige bei der zuständigen Behörde
• Fristgerechte Zahlung der verkürzten Abgaben
• Explizite Täternennung
In bestimmten Fällen ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Beispielsweise ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich, wenn die Finanzstrafbehörde wegen dieses konkreten Anlasses bereits nach außen erkennbare Verfolgungshandlungen gesetzt hat. Dabei ist es unwesentlich, ob dem Täter diese Verfolgungshandlungen bekannt geworden sind.